Haftbefehl vollstreckt auf A61 - 50-jähriger Bulgare zahlt Geldstrafe
Bei der Einreise aus den Niederlanden wurde ein 50-jähriger Autofahrer aufgrund eines offenen Haftbefehls wegen Körperverletzung kontrolliert. Da Angehörige die Geldstrafe von 1500 Euro zahlten, konnte die 15-tägige Haftstrafe abgewendet werden.
Ein 50-jähriger Bulgare reiste am Dienstagabend als Fahrer eines in Stuttgart zugelassenen Personenkraftwagens auf der Autobahn 61 aus den Niederlanden in das Bundesgebiet ein. Die Überprüfung der Personalien anhand der vorgelegten bulgarischen Identitätskarte ergab, dass der Mann mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Körperverletzung gesucht wird. Verwandte des Verurteilten zahlten die fällige Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro bei der Polizei in Stuttgart ein und konnten somit die drohende 15-tägige Haftstrafe des Gesuchten abwenden.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 50 Jahre, männlich, bulgarisch
- Tatzeit
- 10.03.2026 um 20:00 Uhr
- Tatort
- A61, Kranenburg
- Schaden
- 1,5k €