Reisebus-Fahrgast mit Haftbefehl gestoppt - 28-Jähriger muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten

Bei der Kontrolle am Sonntagabend auf der Autobahn 3 stellte die Bundespolizei einen Haftbefehl wegen Körperverletzung fest.

KleveNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
13

Ein 28-jähriger Syrer reiste am Sonntagabend als Fahrgast in einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Autobahn 3 nach Deutschland.

Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin zur Strafvollstreckung wegen Körperverletzung vorliegt.

Da der Gesuchte die Geldstrafe von 140 Euro nicht bezahlen kann, muss er nun eine siebentägige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kleve verbüßen.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin