Staatsangehörige aus Togo (33) muss wegen einer Körperverletzung und offener Geldbuße 14 Tage ins Gefängnis
Bei einer Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen die 33-Jährige ein Haftbefehl wegen Körperverletzung bestand. Wegen einer offenen Geldbuße kam Erzwingungshaft hinzu - nun verbüßt sie 16 Tage.
Beamte der Bundespolizei haben bei einer Kontrolle im Kehler Stadtgebiet eine 33-Jährige festgenommen. Grund: Gegen die Frau bestand ein Haftbefehl wegen Körperverletzung.
Die Staatsangehörige aus Togo war außerdem zur Erzwingungshaft ausgeschrieben, weil sie eine Geldbuße nicht bezahlt hatte. Beide Posten fielen den Beamten bei der Kontrolle auf.
Zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen sowie einer zweitägigen Erzwingungshaft brachten die Beamten die 33-Jährige ins Gefängnis.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeiinspektion Offenburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 33 Jahre, weiblich, togoisch
- Tatort
- Kehl