Mann (58) muss wegen unbezahlter Geldstrafe für 20 Tage hinter Gitter - Bundespolizei fasst ihn im Bahnhof
Gegen den 58-Jährigen lag ein Haftbefehl wegen Beleidigung vor. Weil er die fällige Geldstrafe nicht zahlen konnte, trat er die 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an.
Weil er eine Geldstrafe wegen einer Beleidigung nicht bezahlen konnte, muss ein 58-Jähriger nun 20 Tage ins Gefängnis.
Beamte der Bundespolizei haben den deutschen Staatsangehörigen am 24. Mai im Bahnhof Kehl festgenommen. Gegen den 58-Jährigen bestand zu diesem Zeitpunkt bereits ein vollstreckbarer Haftbefehl wegen Beleidigung.
Da der Mann die fällige Geldstrafe nicht bezahlen konnte, tritt er nun die entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe an. Dafür muss er 20 Tage in Haft.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeiinspektion Offenburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 58 Jahre, männlich, deutsch
- Tatort
- Kehl