Festnahme am Hamburger Hauptbahnhof - offene Geldstrafe aus Wuppertal
Ein 69-Jähriger meldete gegen 03:23 Uhr den Verlust seiner Geldbörse im Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof. Ein Haftbefehl wegen erschlichener Leistungen kam zum Vorschein – 930 Euro Geldstrafe waren offen.
Am 02.07.2025 gegen 03:23 Uhr erschien ein 69-jähriger Deutscher im Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof und gab an, dass er seine Geldbörse verloren habe.
Als die Bundespolizisten, im Rahmen der Recherche, nach dem Portemonnaie suchten, stellten sie Überraschendes fest. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme.
Gegen den Verurteilten lag seit November 2024 ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen der Straftat "Erschleichen von Leistungen" vor, da der deutsche Staatsangehörige eine geforderte Geldstrafe in Höhe von 930 Euro nicht bezahlt hatte.
Ein angeforderter Amtsarzt stellte die Gewahrsamsfähigkeit fest. Bei einem Atemalkoholtest wurde ein Promillewert von 0.0 ermittelt.
Da der Mann den haftbefreienden Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Restfreiheitsstrafe von 62 Tagen einer Haftanstalt zugeführt.
Die verlorene Geldbörse konnte bislang durch die Bundespolizei nicht gefunden werden.
WL
Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 69 Jahre, männlich, deutsch
- Tatort
- Hamburg