Serbe (38) kann die Geldstrafe von 5400 Euro nicht zahlen - Bundespolizei fasst ihn in der Tram an der Grenze
Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilte ihn ein Gericht 2025 zu einer Geldstrafe von über 5400 Euro. Er trat weder die Strafe noch die Ersatzfreiheitsstrafe an.
Weil er eine Geldstrafe von über 5400 Euro nicht zahlen kann, sitzt ein 38-Jähriger jetzt in Haft.
Am Samstagmorgen kontrollierte die Bundespolizei den serbischen Staatsangehörigen als Reisenden in der grenzüberschreitenden Tram in Weil am Rhein-Friedlingen. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl zu vollstrecken war.
Ein Gericht hatte den Mann 2025 wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu der Geldstrafe verurteilt. Weder zahlte er die Summe noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an, woraufhin die Staatsanwaltschaft den Haftbefehl erließ.
Auch gegenüber der Bundespolizei konnte er die Summe nicht aufbringen. Nach der Festnahme brachten die Beamten ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 38 Jahre, männlich, serbisch
- Tatort
- Friedlingen, Weil am Rhein