Falsche Personalien an Grenze in Kehl - Cannabisverstoß

Bei einer Kontrolle an der Europabrücke am Dienstagabend legte ein 29-Jähriger einen fremden französischen Ausweis vor, um seine wahre Identität zu verschleiern. Da gegen ihn ein Haftbefehl wegen Cannabis-Verstößen vorlag, zahlte er die Strafe.

KehlBaden-WürttembergVeröffentlicht am
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Am Dienstagabend (03.03.26) kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen 29-Jährigen welcher fußläufig über die Europabrücke in Kehl nach Deutschland einreisen wollte. Der Mann konnte sich gegenüber den Beamten nicht ausweisen und gab mündlich seine Personalien an. Diese wurden Überprüft und führten zu keinem Ergebnis. Bei der Durchsuchung nach Ausweispapieren, die er für die Einreise nach Deutschland benötigt, fanden die Beamten eine französische Identitätskarte mit gänzlich anderen Personaldaten. Die Überprüfung im Fahndungssystem ergab eine Ausschreibung zur Festnahme wegen Verstoßes gegen das Konsumcanabisgesetz. Der französische Staatsangehörige hatte bewusst falsche Personalien angegeben, um der Festnahme zu entgehen. Er konnte letztlich die geforderte Geldstrafe bezahlen und entging damit einer Haftstrafe. Eine Anzeige wegen falscher Namensangabe erhält er dennoch.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Offenburg