Festnahme in Kehl - Haftbefehl vollstreckt

Bei einer Personenkontrolle in einer Regionalbahn aus Straßburg wurde ein 28-jähriger gambischer Staatsangehöriger festgenommen, da er sich nicht ausweisen konnte. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor.

KehlBaden-WürttembergVeröffentlicht am
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Im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wurde am 17. März 2026 ein gambischer Staatsangehöriger festgenommen. Der 28-Jährige war mit einer grenzüberschreitenden Regionalbahn von Straßburg nach Kehl gereist. Bei der Kontrolle am Bahnhof Kehl konnte er sich nicht ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Fingerabdrücke stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag, da er gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte. Ihn erwartet eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, wobei die Zeit seiner Untersuchungshaft angerechnet wurde. Zudem erwartet ihn eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Offenburg