Zoll findet Goldschmuck im Gepäck - Steuerstrafverfahren eingeleitet
Eine Reisende aus der Türkei gab am Zoll nichts an. Im Gepäck fanden die Beamten Goldschmuck im Wert von über 13.000 Euro – die Reisefreimenge war weit überschritten. Der Steuerschaden beträgt fast 3.000 Euro, ein Steuerstrafverfahren wurde eingeleitet.
Am gleichen Tag reiste eine weitere Mutter in Begleitung ihrer zwei Kinder über den Flughafen in Hannover aus der Türkei wieder ein, passierte den grünen Ausgang und gab damit ebenfalls an, nichts anzumelden zu haben. Im Gepäck der Reisenden fanden die Zöllnerinnen und Zöllner bei der anschließenden Zollkontrolle mehrere Stücke Goldschmuck. "Da sich der Gesamtwert, der im Verlaufe der Kontrolle sichergestellten Goldschmuckstücke, auf über 13.000 Euro belief, war damit die Reisefreimenge weit überschritten", so Kassner weiter.
Der Steuerschaden belief sich auf fast 3.000 Euro und die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten daraufhin ein Steuerstrafverfahren ein. Die weitere Sachbearbeitung übernimmt nun die zuständige Strafsachenstelle.
Quelle: Hauptzollamt Hannover
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, weiblich
- Tatort
- Hannover
- Schaden
- 3,0k €