Festnahme am Hamburger Hauptbahnhof - Haftbefehl vollstreckt und Drogen gefunden

Wegen eines Verstoßes gegen das Alkoholverbot am Südsteg geriet ein 56-Jähriger in den Fokus der Bundespolizei. Bei der Kontrolle kam ein Haftbefehl wegen Betrugs zum Vorschein, zudem fanden Beamte 44 Gramm Cannabis bei dem Mann. Er wurde inhaftiert.

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Am 01.05.2026 gegen 13:25 Uhr nahmen Bundespolizisten einen per Haftbefehl gesuchten Mann (Alter: 56 Jahre) im Hamburger Hauptbahnhof fest.

Zuvor beobachtete eine Präsenzstreife der Bundespolizei den Mann am Südsteg, Eingangsbereich Fischerturm, am Hamburger Hauptbahnhof. Er soll für jedermann sichtbar Alkohol getrunken haben. Nach Ansprache durch die Bundespolizisten und Erläuterung des Alkoholkonsumverbotes am Hamburger Hauptbahnhof reagierte der Mann uneinsichtig und unkooperativ.

Eine Überprüfung der Personalien des Mannes ergab eine Ausschreibung zur Festnahme. Der wegen der Straftat "Betrug" Gesuchte hatte noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen zu verbüßen oder eine Geldstrafe von 300 EUR zu zahlen.

Der deutsche Staatsangehörige wurde anschließend dem Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof zugeführt. Er konnte die Geldstrafe nicht bezahlen.

Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit. Bei einem durchgeführten Atemalkoholtest wurde ein Promillewert von 1.19 festgestellt. Bei einer Durchsuchung in der Wache wurden 44 g Cannabis bei dem Mann aufgefunden. Es wurde eine Strafanzeige wegen des Verdachts "Verstoß nach dem Konsumcannabisgesetz" gefertigt.

Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Verurteilte der Untersuchungshaftanstalt zugeführt.

Hinweise zum Alkoholkonsumverbot am Hamburger Hauptbahnhof: Seit dem 2. April 2024 gilt am Hamburger Hauptbahnhof ein weitreichendes Alkoholkonsumverbot. Die Maßnahme wurde zur Steigerung der Sicherheit und der Sauberkeit eingeführt. Es umfasst den Konsum sowie das offene Mitführen von Alkohol im Bahnhofsgebäude, der Wandelhalle und auf angrenzenden Vorplätzen, wobei Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können.

WL

Quelle: Bundespolizeiinspektion Hamburg