Haftbefehle wegen Geldwäscheverdacht am Flughafen Hannover vollstreckt
Bei der Einreisekontrolle eines Flugs aus Istanbul fand die Bundespolizei kurz nach Mitternacht bei einer 37-Jährigen und einem 60-Jährigen je einen Untersuchungshaftbefehl wegen Geldwäscheverdachts.
Kurz nach Mitternacht wurden eine 37-jährige und ein 60-jähriger im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des Fluges aus Istanbul festgestellt. Bei der Kontrolle ihrer Personalien stellten die Bundespolizisten jeweils einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig fest. Gegen die beiden Reisenden lag ein Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachtes der Geldwäsche vor. Auf Grund dieses Haftbefehls wurden die beiden Personen verhaftet. Da das Pärchen mit einem minderjährigen Kind reiste, musste das Jugendamt verständigt werden, welches das Kind in Obhut nahm und der mittlerweile angereisten Schwester der 37-jährigen Frau übergeben konnte. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden zur nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt verbracht.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 2 Personen, 37, 60 Jahre
- Tatort
- Hannover