Vollstreckung eines Haftbefehls am Ostbahnhof München

Bei einer Personenkontrolle am Abend wurde ein 62-Jähriger aufgrund eines offenen Haftbefehls wegen sexueller Belästigung festgenommen. Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er in Gewahrsam genommen und überstellt.

MünchenBayernVeröffentlicht am
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München Ostbahnhof, Vollstreckungshaftbefehl

Gegen 20:00 Uhr wurde ein 62-jähriger russischer Staatsangehöriger ohne festen Wohnsitz im Ostbahnhof München kontrolliert. Dabei stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I fest. Der Mann war wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.854,50 Euro oder ersatzweise 59 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Da der Mann den geforderten Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er festgenommen und an die Haftanstalt des Polizeipräsidiums München überstellt. Eine Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt erfolgt am Folgetag.

Quelle: Bundespolizeidirektion München