Störung der Privatsphäre durch Bildaufnahmen an Unfallstelle

Drei Personen fertigten unerlaubt Bildaufnahmen von verletzten Opfern an, um diese für ihre Zwecke zu dokumentieren. Dabei setzten sie ihre Smartphones gezielt ein, um den höchstpersönlichen Lebensbereich zu verletzen. Die Tatverdächtigen wurden identifiziert.

BerlinVeröffentlicht am
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Kurz darauf erschienen drei weitere Personen, die Bildaufnahmen von den Verletzten gefertigt haben sollen. Aufgrund des Anfangsverdachts einer Straftat wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen wurden ihre Personalien festgestellt und Strafermittlungsverfahren eingeleitet.

Quelle: Polizei Berlin