Festnahme wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Berlin

Durch die Übermittlung sensibler Daten über deutsche Militärhilfen und Rüstungsunternehmen an einen russischen Geheimdienst agierte ein Mann als Spion. Er nutzte digitale Kommunikationswege als Waffe, um Sabotageziele zu identifizieren.

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Die Bundesanwaltschaft hat gestern (28. April 2026) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2026 in Berlin

den kasachischen Staatsangehörigen Sergej K.

durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zudem wurden dort die Räumlichkeiten des Beschuldigten sowie einer nicht tatverdächtigen Person durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB, auch in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG).

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Sergej K. stand spätestens seit Mai 2025 von Deutschland aus fortlaufend in Kontakt zu einem russischen Geheimdienst. Bis zur Festnahme übermittelte der Beschuldigte seinem Führungsoffizier zahlreiche Informationen unterschiedlicher Art. Dazu gehörten etwa Angaben über die militärische Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Ukraine sowie über die deutsche Rüstungs- und Verteidigungsindustrie - insbesondere zu Unternehmen, die Drohnen und Roboter entwickeln. Des Weiteren leitete Sergej K. wiederholt Fotos von öffentlichen Gebäuden in Berlin oder von militärischen Konvois auf Autobahnen weiter, darunter der Konvoi eines NATO-Staates. Zudem informierte er seinen Kontaktmann beim Geheimdienst über geeignete Sabotageobjekte in Deutschland und bot an, weitere Personen für eine Sabotage- und Spionagetruppe zu rekrutieren.

Sergej K. wird heute (29. April 2026) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.