Fahren ohne Fahrerlaubnis — Haftstrafen abgewendet
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt. Dies wurde zwei Reisenden am Flughafen Köln Bonn am vergangenen Freitag noch einmal vor Augen geführt. In den frühen Morgenstunden wollte ein 49 - Jähriger Türke nach Istanbul ausreisen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Krefeld zur Festnahme ausgeschrieben war. Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Haftstrafe von 70 Tagen konnte er nur durch Zahlung von insgesamt 4200 Euro entgehen. Den Betrag beglich der Mann direkt auf der Wache der Bundespolizei.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 49 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 10.07.2026 um 06:00 Uhr
- Tatort
- Köln
- Schaden
- 4,2k €