Munition im Handgepäck am Flughafen Köln/Bonn — Strafverfahren

KölnNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Eine ungewöhnliche "Vorlage" hat einer 26-jährigen Reisenden am Flughafen Köln/Bonn eine Strafanzeige eingebracht. Bei der Luftsicherheitskontrolle entdeckten Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck der Belgierin zwei Patronen der Kaliber 9 mm und 357 Magnum.

Gegenüber den hinzugezogenen Einsatzkräften der Bundespolizei erklärte die 26-Jährige, als Tätowiererin tätig zu sein. Die Patronen habe sie von einem Kunden als Vorlage für ein Tattoo-Motiv erhalten.

Eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis konnte die Reisende nicht vorweisen. Angaben dazu, wem die Munition ursprünglich gehörte, machte sie nicht. Die Bundespolizei stellte beide Patronen sicher und leitete ein Strafverfahren ein.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte die Belgierin ihre Reise fortsetzen.

Zu keiner Zeit bestand eine Gefahr für die Luftsicherheit.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, sich bereits vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen für mitgeführte Gegenstände zu informieren. Insbesondere Waffen und Munition unterliegen strengen gesetzlichen Bestimmungen.

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 26 Jahre, weiblich, belgisch
Tatzeit
12.08.2026
Tatort
Köln

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