Urheberrechtsverletzungen durch Social-Media-Aufnahmen
Zwei Angestellte eines Schnellrestaurants wurden im März heimlich gefilmt, wobei das Smartphone als Tatwaffe zur unbefugten Aufnahme diente. Die Aufnahmen wurden anschließend ohne Zustimmung veröffentlicht, was die Opfer schwer bloßstellte.
Mitte März soll er ein Schnellrestaurant in Bad Rotenfels genutzt haben und zwei Angestellte aufgenommen haben, die durch die anschließende unautorisierte Veröffentlichung bloßgestellt wurden.
Quelle: Polizeipräsidium Offenburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich
- Opfer
- 2 Personen
- Tatort
- Bad Rotenfels, Gaggenau