Urheberrechtsverletzungen durch Social-Media-Aufnahmen
Beim Bezahlvorgang filmte ein Mann am Mittwoch eine Kassiererin ohne deren Einwilligung und stellte sie mit überdimensionalen Requisiten bloß. Er nutzte die Kamera seines Smartphones als Tatwaffe zur Persönlichkeitsrechtsverletzung. Der Täter ist flüchtig.
In einem jüngsten Fall filmte er am Mittwoch eine Kassiererin in der Theodor-Bergmann-Straße in Gaggenau ohne deren Einwilligung und stellte sie mit einem übergroßen Geldschein und einer gleichermaß absurd großen Bankkarte beim Bezahlvorgang bloß.
Quelle: Polizeipräsidium Offenburg
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, männlich
- Opfer
- 1 Person, weiblich
- Tatort
- Theodor-Bergmann-Straße, Gaggenau