Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl im Zug bei Singen
Bei einer Kontrolle im grenzüberschreitenden Zug nach Singen stellten Bundespolizisten bei einem 26-Jährigen einen offenen Vollstreckungshaftbefehl wegen nicht bezahlter Geldstrafe fest. Der Mann zahlte die 1000 Euro vor Ort und durfte seine Reise fortsetzen.
Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am Dienstag einen Vollstreckungshaftbefehl festgestellt. Der Gesuchte konnte seine Geldstrafe bezahlen und die Reise im Anschluss fortsetzen.
Am Dienstagabend (22. Juli 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen im grenzüberschreitenden Zug (RE3071 von Basel nach Singen) kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen gegen den 26-Jährigen fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom Mai 2023 wegen Steuerhinterziehung bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann seine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro bezahlen und damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 26 Jahre, männlich, deutsch
- Tatort
- Singen