80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe nach Kontrolle im Zug bei Singen
In einem Zug kurz vor dem Bahnhof Singen kontrollierten Beamte am Sonntagmittag einen 37-jährigen Venezolaner. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Leistungserschleichung vor. Da er die Geldstrafe nicht zahlen konnte, folgen 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Am Sonntagmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen venezolanischen Staatsangehörigen im IRE3 (Basel - Friedrichshafen) kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Dabei stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I gegen den 37-Jährigen fest, nachdem er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts München vom Juni 2021 wegen Erschleichens von Leistungen bisher nicht nachgekommen war. Auch vor Ort konnte er die Geldstrafe nicht zahlen, daher brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 80-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 37 Jahre, männlich, venezolanisch
- Tatort
- Singen