Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung in Duisburg

Mit einem scherenartigen Gegenstand bedrohte ein 49-Jähriger bei einer Kontrolle Einsatzkräfte, nachdem er zuvor mit seinem Mercedes geflüchtet war. Der Mann wurde nach der Androhung von Schusswaffengebrauch festgenommen und fixiert.

DuisburgNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Einsatzkräfte der Polizei Duisburg suchten daher gegen 23:20 Uhr die Halteranschrift im Stadtteil Wanheimerort auf. Der betreffende Pkw, ein Mercedes, konnte dort zunächst nicht festgestellt werden. Auf einem nahegelegenen Parkplatz eines Discounters an der Eschenstraße entdeckten die Beamten schließlich das Fahrzeug mit laufendem Motor. Auf dem Fahrersitz befand sich ein Mann, auf den die vorliegende Personenbeschreibung zutraf. Als dieser die Einsatzkräfte sah, fuhr er zur nahegelegenen Halteranschrift, stellte das Fahrzeug ab und flüchtete in einen Garten.

Die Beamten forderten den Mann unter Androhung des Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG) auf, aus seinem Versteck zu kommen. Dabei näherte er sich den Einsatzkräften mit einem scherenartigen Gegenstand. Unter Vorhalt der Dienstwaffe konnte der 49-Jährige schließlich dazu gebracht werden, den Gegenstand fallen zu lassen und sich zu Boden zu begeben. Bei der anschließenden Durchsuchung des Mannes zeigte er sich aggressiv, versuchte unter anderem, mit dem Ellenbogen nach den Beamten zu schlagen. Die Einsatzkräfte brachten ihn daraufhin zu Boden und fixierten ihn.

Der Duisburger gab an, sich an der Hand verletzt zu haben, wollte jedoch eigenständig einen Arzt aufsuchen. Zudem bestritt er die ihm vorgeworfene Nötigung in Krefeld. Bei dem im Fahrzeug aufgefundenen Baseballschläger handelte es sich nicht um einen echten Schläger, sondern um einen Spielzeuggegenstand.

Der Mann wurde zur weiteren Sachverhaltsklärung zur Polizeiwache Duisburg-Buchholz gebracht. Die eingesetzten Beamten blieben unverletzt. Den 49-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren, unter anderem wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie des Verdachts der Nötigung im Straßenverkehr.

Quelle: polizei.nrw