Störung des öffentlichen Friedens in Duisburg - Drohung im Jobcenter

Während eines Termins im Jobcenter drohte ein 49-jähriger Mann am Dienstagnachmittag mit der Begehung einer Straftat, nachdem er über seine Wartezeit in Rage geraten war. Da keine physische Waffe eingesetzt wurde, blieb das Personal unverletzt.

DuisburgNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Mitarbeitende eines Jobcenters verständigten am Dienstagnachmittag (7. April, 15 Uhr) die Polizei, weil ein Kunde in den Vormittagsstunden die Begehung einer Straftat androhte.

Als die Einsatzkräfte eintrafen, war der Mann (49) nicht mehr vor Ort - er erhielt bereits Hausverbot und das Sicherheitspersonal begleitete den Mann hinaus.

Eine Mitarbeiterin schilderte den Beamten, dass der Tatverdächtige ein Anliegen besprechen wollte und warten sollte. Seine Stimmung sei während der Wartezeit zunehmend aggressiver geworden. Er drohte mit der Begehung einer Straftat.

Kriminalbeamte suchten den Duisburger zu Hause auf und eröffneten ihm, dass er sich nun mit einem Strafverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten auseinandersetzen muss.

Das Kriminalkommissariat 35 hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: Polizei Duisburg