Drogenfahrt auf der BAB 4

Ein positiver Drogenschnelltest beendete die Fahrt eines Autofahrers, der nun ein Strafverfahren wegen des Führens eines Fahrzeugs unter berauschenden Mitteln erwartet. Die Landespolizei übernahm den Fall zur weiteren Bearbeitung der Beweise.

LudwigsdorfSachsenVeröffentlicht am
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Ein klar zuzuordnendes Ergebnis betraf zum Schluss den Fahrer: Ein bei ihm durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv. Dies wurde anschließend von Beamten der Landespolizei Sachsen übernommen. Diese leiteten ein Strafverfahren wegen des Fahrens unter berauschenden Mitteln ein.