Vollstreckung Haftbefehl wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Bei einer Kontrolle auf der BAB 4 stießen Einsatzkräfte auf einen 58-jährigen Autofahrer, gegen den ein Haftbefehl wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr vorlag. Der Mann beglich die geforderte Summe von 1.414 Euro sofort.

LudwigsdorfSachsenVeröffentlicht am
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Auf der BAB 4 kontrollierten die Einsatzkräfte einen 58-jährigen Polen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Görlitz fest. Wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zahlte der Mann anschließend 1.414 Euro und durfte seine Reise fortsetzen.