Fahren ohne Fahrerlaubnis nach Wildunfall in Neuenkirchen
Nachdem ein Wildtier vor seinen Ford gelaufen war, meldete der 30-jährige Fahrer den Sachschaden der Polizei. Bei der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Ein 30-jähriger Ford-Fahrer teilte der Polizei in Soltau mit, dass ihm ein Wildtier vor das Auto gelaufen und Sachschaden entstanden sei. Während der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der junge Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Als Nicht-EU-Bürger mit ständigem Wohnsitz innerhalb der EU hätte er eine deutsche Fahrerlaubnis beantragen müssen. Die eingesetzten Beamten leiten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den jungen Mann ein.
Quelle: Polizeiinspektion Heidekreis
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 30 Jahre, männlich
- Tatort
- Neuenkirchen