Rollerfahrerin ohne Fahrerlaubnis in Neuenkirchen kontrolliert
Bei einer Kontrolle an der K 26 stellte sich heraus, dass eine Rollerfahrerin keine Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad besaß. Da auch die Halterin dies wusste und die Fahrt zuließ, müssen sich beide verantworten. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.
Polizeibeamte kontrollierten in den Mittagsstunden des Samstags eine Rollerfahrerin an der K 26. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass auch sie keine Fahrerlaubnis für das Kleinkraftrad besaß. Dass sie es nicht fahren durfte, war ihr durchaus bewusst. Die Halterin des Rollers wurde durch die Beamten telefonisch über den Sachverhalt unterrichtet. Da auch sie von den Umständen wusste und die Fahrt zuließ, wird neben der Fahrerin auch sie sich strafrechtlich verantworten müssen. Zudem wurden die Fahrzeugschlüssel sichergestellt, damit die Weiterfahrt bis auf Weiteres unterbunden bleibt.
Quelle: Polizeiinspektion Heidekreis
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 2 Personen, weiblich
- Tatort
- K 26, Neuenkirchen