Syrischer Beifahrer ohne gültigen Aufenthaltstitel zurückgewiesen - Polizei stellt weitere Ausweise…
Am Grenzübergang Bad Muskau wurde ein Syrer zurückgewiesen, der nur eine schwedische Fahrerlaubnis vorzeigen konnte. Im Auto fanden Beamte weitere Dokumente.
Am Grenzübergang Bad Muskau hat die Bundespolizei am Donnerstagabend einen syrischen Beifahrer zurückgewiesen, der nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügte.
Bei der Kontrolle eines Pkw mit schwedischer Zulassung gegen 20:45 Uhr konnten sich zwei syrische Staatsangehörige ausweisen. Während der Fahrer einen gültigen Reisepass und einen deutschen Aufenthaltstitel vorlegte, zeigte der Beifahrer lediglich eine schwedische Fahrerlaubnis und ein Foto eines abgelaufenen schwedischen Aufenthaltstitels auf seinem Handy.
Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde eine Einreiseverweigerung verfügt und der Beifahrer nach Polen zurückgewiesen.
Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs stellten die Beamten zudem mehrere weitere Ausweisdokumente sicher. Der Fahrer gab an, diese gehörten seinem Bruder.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, syrisch
- Tatzeit
- 30.07.2026 um 20:45 Uhr
- Tatort
- Bad Muskau