Verstoß gegen Aufenthaltsgesetz in Kehl - Unerlaubte Einreise
Beim Versuch, mehrere Fahrzeuge in Bahnhofsnähe zu öffnen, wurde ein 32-jähriger Mann am Montagnachmittag von Beamten gestellt. Da gegen den algerischen Staatsangehörigen ein Einreiseverbot bis 2030 vorlag, wurde er nach Frankreich zurückgewiesen.
Am Montagnachmittag (27.04.26) kontrollierten Beamte der Landespolizei in Kehl einen 32-Jährigen, nachdem dieser versucht hatte in Bahnhofsnähe mehrere Fahrzeuge zu öffnen. Da er sich gegenüber den Beamten nicht ausweisen konnte und angab unmittelbar zuvor über die Europabrücke aus Frankreich gekommen zu sein, wurde er zuständigkeitshalber der Bundespolizei übergeben. Bei der Überprüfung seiner Daten konnte ein aktuell bis 2030 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot sowie mehrere Aufenthaltsermittlungen deutscher Behörden festgestellt werden. Dem algerischen Staatsangehörigen wurde die Einreise verweigert und er wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nach Frankreich zurückgewiesen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 32 Jahre, männlich, algerisch
- Tatort
- Kehl