Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz in Schönebeck

SchönebeckSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Schönebeck(Verstoß Pflichtversicherungsgesetz)

Im Rahmen der Streifentätigkeit nahmen die Beamten am Samstag um 23:15 Uhr in der Bahnhofstraße 2 Personen auf einem unbeleuchteten E-Scooter fahrend wahr und führten anschließend eine Verkehrskontrolle durch. Während der Befragung des Fahrzeugführers stellten die Beamten bei ihm einen leichten Alkoholgeruch fest. Vor Ort konnte der 18-jährige Mann keinen Versicherungsnachweis für den E-Scooter vorweisen. Durch die polizeilichen Informationssysteme wurde anschließend bekannt, dass der Versicherungsschutz 2 Monate zuvor ausgelaufen war. Nach erfolgter Belehrung ergab ein freiwilliger Atemalkoholschnelltest einen Wert von 0,66 Promille. Der anschließende beweissichere Atemalkoholtest in der Dienststelle Schönebeck erbrachte ein Ergebnis von 0,56 Promille. Aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes und der Alkoholisierung wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Quelle: Polizei Sachsen-Anhalt

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 18 Jahre, männlich
Tatzeit
13.09.2025 um 23:15 Uhr
Tatort
Bahnhofstraße, Schönebeck

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