Haftbefehl vollstreckt in Schönebeck

SchönebeckSachsen-AnhaltVeröffentlicht am
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Um 20:19 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen 29-Jährigen in einer S-Bahn in Richtung Schönebeck. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg zum Vorschein. Im Januar 2025 verurteilte das Amtsgericht Schönebeck den syrischen Staatsangehörigen wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1200 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 20 Tagen Haft. Weder zahlte der 29-Jährige den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juni dieses Jahres den Haftbefehl. Es erfolgte seine Mitnahme in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Der Gesuchte konnte die geforderten 1.200 Euro aufbringen, die Haft abwenden und nach Einzahlung des Geldes die Dienststelle als freier Mann wieder verlassen. Ab-schließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibenden Behörden über die Vollstreckung der Haftbefehle.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Magdeburg

Tatdetails

Tatverdächtige
1 Person, 29 Jahre, syrisch
Tatzeit
01.07.2026 um 20:19 Uhr
Tatort
Schönebeck
Schaden
1,2k €

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