Mindestlohnprüfung in Heidelberg - vier Strafverfahren gegen Arbeitgeber
Im Rahmen der Mindestlohnprüfung in Heidelberg wurden vier Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Wegen festgestellter Ordnungswidrigkeiten kamen acht weitere Verfahren hinzu.
FKS Heidelberg: 63 Personen wurden befragt. Insgesamt wurden im Rahmen der gesamten Maßnahme vier Strafverfahren gegen Arbeitgeber wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Wegen festgestellter Ordnungswidrigkeiten wurden vor Ort insgesamt acht Verfahren gegen Arbeitgeber eingeleitet.
Quelle: Hauptzollamt Karlsruhe
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 4 Personen
- Tatort
- Heidelberg