Festnahme in Straßenbahn in Weil am Rhein - Haftbefehl wegen tätlichen Angriffs
Bei einer Kontrolle in der grenzüberschreitenden Straßenbahn stellte die Bundespolizei bei einem 32-Jährigen einen offenen Vollstreckungshaftbefehl wegen tätlichen Angriffs fest.
Ein 32-Jährige wurde durch die Bundespolizei bei der Einreise mit der Straßenbahn festgenommen. Gegen ihn bestand ein Vollstreckungshaftbefehl und eine Einreiseverbot.
Einsatzkräfte der Bundespolizei kontrollierten den türkischen Staatsangehörigen am Mittwochvormittag (12.11.25) als Reisenden in der grenzüberschreitenden Straßenbahn am Grenzübergang Weil am Rhein - Friedlingen. Der 32-Jährige konnte dabei keine Ausweisdokumente vorlegen. Eine Überprüfung des Mannes ergab einen offenen Vollstreckungshaftbefehl wegen tätlichen Angriffs sowie eine Ausschreibung zur Festnahme aufgrund eines Einreiseverbots. Wegen dem Verstoß gegen das Einreiseverbot wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Da der 32-Jährige die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte wurde er durch die Bundespolizei festgenommen. Zur Verbüßung der 35-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Nach der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt ist die Zurückweisung in die Schweiz vorgesehen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 32 Jahre, männlich, türkisch
- Tatort
- Friedlingen, Weil am Rhein