Haftbefehl vollstreckt in Konstanz - Rumäne muss Ersatzfreiheitsstrafe antreten
Bundespolizisten kontrollierten am Mittwochvormittag einen rumänischen Staatsangehörigen in einem Fernreisebus am Grenzübergang Konstanz. Dabei stellten sie einen offenen Haftbefehl wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung fest.
Beamte der Bundespolizei haben am Mittwoch einen offenen Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz vollstreckt. Der Gesuchte konnte seine Geldstrafe nicht bezahlen und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Mittwochvormittag (12. August 2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen rumänischen Staatsangehörigen als Insasse eines Fernreisebusses an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fest. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte den 31-Jährigen im April 2025 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe. Der Zahlung kam er bislang nicht nach. Da der Mann die Strafe auch vor Ort nicht begleichen konnte, muss er nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 31 Jahre, männlich, rumänisch
- Tatzeit
- 12.08.2026 um 10:00 Uhr
- Tatort
- Konstanz