Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl: 34-Jähriger zahlt 238 Euro und entgeht Ersatzfreiheitsstrafe
Der syrische Staatsangehörige wurde am Grenzübergang Emmishofer Tor festgestellt. Er war wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die er bislang nicht beglichen hatte.
Die Bundespolizeiinspektion Konstanz vollstreckte am 8. August 2026 zwei Haftbefehle in Konstanz, weil die betroffenen Personen ihre Geldstrafen nicht bezahlten.
Zunächst stellte die Bundespolizei in den Abendstunden am Grenzübergang Emmishofer Tor, von der Schweiz kommend, einen 34-jährigen syrischen Staatsangehörigen fest. Er wurde von der Staatsanwaltschaft Konstanz gesucht, weil er eine Geldstrafe schuldig blieb.
Das Amtsgericht Konstanz hatte ihn wegen unerlaubter Einreise zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bislang nicht beglich. Nach der Eröffnung des Haftbefehls durch die Beamten bezahlte er den ausstehenden Betrag von 238 Euro und entging damit einer Ersatzfreiheitsstrafe.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 34 Jahre, männlich, syrisch
- Tatzeit
- 08.08.2026 um 21:00 Uhr
- Tatort
- Konstanz
- Schaden
- 238 €