Haftbefehl wegen Computerbetrugs - Deutscher kauft sich mit 140 Euro frei
Ein 26-jähriger Deutscher wurde bei der Einreise über den ehemaligen Grenzübergang Horbach kontrolliert. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen Computerbetrugs vor, zudem eine Aufenthaltsermittlung wegen Geldwäsche. Sieben Tage Haft wandte er mit 140 Euro ab.
Ein Deutscher (26) reiste über den ehemaligen Grenzübergang Horbach nach Deutschland ein. Gegen ihn lag, neben einer Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Geldwäsche, ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Verden vor. Grund: Computerbetrug. Eine Haftstrafe von sieben Tagen konnte er durch Zahlung von 140,00EUR abwenden.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 26 Jahre, männlich, deutsch