Haftbefehl wegen Betrugs vollstreckt - Liberianer bleibt nach Zahlung frei
Bei der Einreisekontrolle auf der BAB 4 fand die Bundespolizei bei einem 37-jährigen Liberianer einen Haftbefehl wegen Betrugs. Weil ihm die Mittel für die 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe fehlten, zahlte seine Ehefrau 1500 Euro. Danach blieb er auf freiem Fuß.
Ein 37-jähriger Mann aus Liberia wurde nach der Einreise aus den Niederlanden auf der Bundesautobahn BAB 4 kontrolliert. Eine Kontrolle seiner Personalien ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Göttingen zur Festnahme wegen Betrugs. Zu verbüßen hatte er 25 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Mann über keine Barmittel verfügte, wurde seine Ehefrau auf der Bundespolizeidienststelle Hannover vorstellig und entrichtete dort 1.500,00EUR, um die Haftstrafe abzuwenden. Der Liberianer wurde nach Zahlungseingang auf freiem Fuß belassen.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 37 Jahre, männlich, liberianisch
- Tatort
- BAB 4, Aachen