Sozialleistungsbetrug - 44-Jähriger muss 16.200 Euro Strafe zahlen
Ein 44-Jähriger bezog drei Monate lang über 7000 Euro Sozialleistungen, obwohl er zugleich in der Schweiz arbeitete und sein Einkommen verschwieg. Das Amtsgericht Müllheim verhängte eine rechtskräftige Geldstrafe von 16.200 Euro.
Über einen Zeitraum von drei Monaten hatte ein 44-jähriger Mann mit Wohnsitz in Neuenburg von der Agentur für Arbeit in Freiburg Sozialleistungen in Höhe von mehr 7.000 Euro bezogen, obwohl er zeitgleich einer bezahlten Arbeit in der Schweiz nachgegangen war. Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Lörrach hatten gegen den Mann auf Anzeige der Leistungsbehörde wegen des Verdachts des Betruges ermittelt. So soll der Beschuldigte in den Anträgen auf die finanziellen Hilfen seine Einkommensverhältnisse bewusst verschwiegen haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Freiburg schließlich verhängte das Amtsgericht Müllheim gegen den Beschuldigten eine Geldstrafe in Höhe von 16.200 Euro. Es ist außerdem davon auszugehen, dass die Agentur für Arbeit die überzahlten Sozialleistungen von ihm zurückfordern wird. Nachdem ein Einspruch ausblieb, ist der Strafbefehl mittlerweile rechtkräftig.
Quelle: Hauptzollamt Lörrach
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 44 Jahre, männlich
- Tatort
- Freiburg
- Schaden
- 7,0k €