Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise bei Kontrolle auf der A52 vollstreckt
Bei Grenzkontrollen auf der A52 überprüfte die Bundespolizei einen 37-jährigen marokkanischen Autofahrer. Gegen ihn lag ein Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise vor. Nach Zahlung von 670 Euro wurde er in die Niederlande zurückgewiesen.
Am Montagnachmittag, 13. Oktober 2025, kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Autobahn 52 einen 37-jährigen Marokkaner als Fahrer eines in Bochum zugelassenen Personenkraftwagens bei der Einreise aus den Niederlanden. Eine Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet durch die Staatsanwaltschaft Traunstein gesucht wird. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 670 Euro bezahlen oder eine 59-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Mann wurde daraufhin vor Ort verhaftet und zwecks weiterer Sachbearbeitung zum Bundespolizeirevier Kempen gebracht. Hier ergaben die weiteren Ermittlungen, dass der Marokkaner sich nicht im Bundesgebiet aufhalten darf. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Einzahlung des fälligen Geldbetrages hat die Bundespolizei die Zurückweisung in die Niederlande ausgesprochen und den Marokkaner an die niederländischen Behörden übergeben.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 37 Jahre, männlich, marokkanisch
- Tatort
- BAB 52, Niederkrüchten