Haftbefehl am Bahnhof Konstanz vollstreckt - Pflichtversicherung
Bei einer Kontrolle am Samstagabend stellte die Bundespolizei bei einem 31-jährigen Deutschen einen offenen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Nach Zahlung der Geldstrafe von 1350 Euro durfte er seine Reise fortsetzen.
Seine Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro ebenfalls bezahlen konnte ein deutscher Staatsangehöriger am Samstagabend (25. Oktober 2025) am Bahnhof Konstanz. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Konstanz kontrollierte den Mann am Bahnhofsplatz. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Detmold fest. Der 31-Jährige war der Zahlung eines Strafbefehls wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz bislang nicht nachgekommen. Nach Zahlung vor Ort durfte auch er seine Reise fortsetzen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 31 Jahre, männlich, deutsch
- Tatort
- Konstanz