Haftbefehl wegen Trunkenheitsfahrt bei Grenzkontrolle in Kehl festgestellt
Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Kehl-Europabrücke stellte die Bundespolizei bei einem 35-Jährigen einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr fest. Durch die Zahlung der Geldstrafe entging der Franzose einer 39-tägigen Haft.
Am Sonntag, dem 6. Juli, wurde ein französischer Staatsangehöriger am Grenzübergang Kehl-Europabrücke von der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 35-Jährigen ein Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr vorlag. Durch das Bezahlen der geforderten Geldstrafe entging der Mann einer 39-tägigen Haft.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 35 Jahre, männlich, französisch
- Tatort
- Kehl