Mindestlohnprüfung in Rastatt - Strafverfahren gegen Kfz-Betrieb
Bei einem Kfz-Betrieb in Rastatt wurde die Mindestlohnprüfung vor Ort abgebrochen und ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet.
FKS Rastatt: 45 Personen wurden befragt. Bei einem Kfz-Betrieb musste die Prüfung vor Ort abgebrochen und ein Strafverfahren, in Konkurrenz mit entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren, wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens gem. § 266a StGB eingeleitet werden. Daran unmittelbar anknüpfend wurden strafprozessuale Maßnahmen wie Vernehmungen und Durchsuchungen der Betriebsräume durchgeführt.
Quelle: Hauptzollamt Karlsruhe
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Tatort
- Rastatt