Haftbefehl wegen Einschleusens von Ausländern am Flughafen Köln/Bonn vollstreckt

Bei einer grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle vor einem Flug nach Istanbul wurde ein 54-jähriger Mann festgenommen, gegen den ein Haftbefehl wegen Einschleusens von Ausländern vorlag. Er zahlte die geforderten 2.400 Euro und durfte weiterreisen.

KölnNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Köln/Bonn, 28. März 2026

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen hat die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn in den Morgenstunden einen Fahndungserfolg erzielt.

Ein 54-jähriger türkischer Staatsangehöriger wurde vor dem Abflug eines Fluges nach Istanbul kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die eingesetzten Beamten fest, dass gegen den Mann eine Ausschreibung zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Köln vorlag.

Der Haftbefehl resultierte aus einer rechtskräftigen Verurteilung wegen des Einschleusens von Ausländern. Zur Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe war eine Geldzahlung in Höhe von 2.400 Euro festgesetzt. Alternativ drohten dem Mann 120 Tage Haft.

Die Bundespolizei nahm den Mann fest und verbrachte ihn zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle am Flughafen. Nach Eröffnung des Haftbefehls beglich der Betroffene die geforderte Geldsumme vollständig.

Im Anschluss konnte der Mann seine Reise fortsetzen.