Tätowiererin führt zwei Patronen im Handgepäck mit — Bundespolizei stellt Munition sicher

Die 26-jährige Belgierin wollte die Patronen als Vorlage für ein Tattoo-Motiv nutzen. Eine waffenrechtliche Erlaubnis hatte sie nicht. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte sie ihre Reise fortsetzen.

KölnNordrhein-WestfalenVeröffentlicht am
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Eine 26-jährige Belgierin hat am Flughafen Köln/Bonn eine Strafanzeige erhalten. Bei der Luftsicherheitskontrolle fanden die Assistenten in ihrem Handgepäck zwei Patronen der Kaliber 9 mm und 357 Magnum.

Gegenüber den Einsatzkräften der Bundespolizei erklärte die Frau, als Tätowiererin zu arbeiten. Die Patronen habe sie von einem Kunden als Vorlage für ein Tattoo-Motiv bekommen. Eine waffenrechtliche Erlaubnis konnte sie nicht vorweisen, Angaben zum ursprünglichen Besitzer machte sie nicht.

Die Bundespolizei stellte beide Patronen sicher und leitete ein Strafverfahren ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte die Belgierin ihre Reise fortsetzen. Zu keiner Zeit bestand eine Gefahr für die Luftsicherheit.

Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung — Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin