Haftbefehl vollstreckt - Festnahme auf Parkplatz in Konstanz
Bundespolizei und Schweizer Zoll weckten einen schlafenden Mann auf einem Parkplatz. Es lag ein Haftbefehl vor: Der 34-Jährige war wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln verurteilt, hatte die Geldstrafe nicht bezahlt und kam für 40 Tage in Haft.
Eine deutsch-schweizerische Streife der Bundespolizei und des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG / CH) lieferte am 24. April einen 34-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt ein. Zuvor wurde er wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln verurteilt.
Am gestrigen Vormittag weckte ein Team der Gemeinsamen Operativen Dienstgruppe, bestehend aus Beamten der Bundespolizei und Angehörigen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit am Döbele Parkplatz in Konstanz einen auf einer Bank schlafenden Mann. Bei der Überprüfung seiner Daten wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz zur Strafvollstreckung festgestellt. Im Februar wurde der 34-jährige irakische Staatsangehörige wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln verurteilt, bezahlte die Geldstrafe bislang jedoch nicht. Auch jetzt konnte er den Betrag nicht aufbringen, weshalb er für eine 40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 34 Jahre, männlich, irakisch
- Tatort
- Konstanz