Fakeshop-Betrug in Gifhorn - 64-Jährige erleidet hohen Schaden
Eine 64-Jährige bestellte über einen Link ein Küchengerät in einem vermeintlichen Onlineshop und bezahlte per PayPal. Danach erfolgten unberechtigte Abbuchungen von ihrem Konto, die sie teils nicht mehr stoppen konnte – insgesamt fast 25.000 US-Dollar.
Eine 64-Jährige erstattete Anfang dieser Woche eine Anzeige bei der Polizei in Gifhorn. Sie sei auf der Suche nach einem Küchengerät gewesen und habe sich von ihrem Sohn den Link zu einem Internetshop zuschicken lassen. Das gesuchte Gerät sei auf der Seite sehr preisgünstig gewesen. Nach Erstellung eines Profils und Hinterlegung der Zahlungsmethode per "PayPal" habe sie die Bestellung abgeschlossen. Der fällige Betrag sei auch abgebucht worden. Später seien jedoch immer wieder Benachrichtigungen der PayPal-App eingegangen; von dem dortigen Konto seien weitere Zahlungen im Wert von etwa 2.000 US-Dollar beauftragt worden. Diese habe die Frau noch stoppen können. Kurze Zeit später sei es jedoch zu weiteren unerlaubten Zahlungen vom PayPal-Konto gekommen, die nicht mehr gestoppt werden konnten. Diese Buchungen hatten einen Gesamtwert von fast 25.000 US-Dollar.
Bei der Anzeigenaufnahme überprüfte der Beamte auch den Link, den der Sohn geschickt hatte. Dabei fiel auf, dass der bekannte Shop nicht richtig geschrieben war. Der Link führte folglich nicht zum originalen Onlineshop. Vermutlich erfolgte im Rahmen der Registrierung der Frau beim sog. "Fakeshop" eine Art Lastschriftmandat, sodass in der Folge unberechtigt Abbuchungen erfolgen konnten.
Präventionstipps der Polizei zu Fakeshops und verdächtigen Links
Kriminelle nutzen gefälschte Online-Shops ("Fakeshops") und manipulierte Links, um Bürgerinnen und Bürger zu täuschen. Mit folgenden Hinweisen können Sie sich schützen:
Quelle: Polizeiinspektion Gifhorn
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person
- Opfer
- 1 Person, 64 Jahre, weiblich
- Tatort
- Gifhorn
- Motiv
- Raub