Haftbefehl bei Grenzkontrolle am Emmishofer Tor in Konstanz vollstreckt
Bei einer Kontrolle am Grenzübergang stellte die Zollverwaltung einen 24-Jährigen mit offenem Vollstreckungshaftbefehl fest - eine Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung war bislang unbezahlt geblieben.
Die Zollverwaltung stellte am Donnerstag bei der Kontrolle am Emmishofer Tor in Konstanz eine Person fest, gegen die ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Die Beamten übergaben den Mann an die Bundespolizei.
Am Donnerstagvormittag (11. September 2025) kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Singen einen rumänischen Staatsangehörigen am Emmishofer Tor bei der Einreise in das Bundesgebiet. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen den 24-Jährigen fest. Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte den Mann im Februar 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe, deren Zahlung er bisher schuldig blieb. Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten den Gesuchten an die Bundespolizei. Der Mann konnte die Strafe vor Ort bezahlen und damit einer drohenden 59-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 24 Jahre, männlich, rumänisch
- Tatort
- Konstanz