Verfassungswidriges Kennzeichen am Bahnhof Neumünster - Zeuge mit Haftbefehlen verhaftet
Ein Mann pöbelte am Sonntagmorgen am Bahnhof Reisende an und hob den Arm, weshalb ein Strafverfahren wegen Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen eingeleitet wurde.
Sonntagmorgen gegen 01.30 Uhr wurden Bundespolizisten zu einem Einsatz im Bahnhof Neumünster gerufen. Die eingesetzten Beamten mussten einem Mann, der Reisende bepöbelte, einen Platzverweis erteilen. Des Weiteren erhob dieser den Arm und es wurde ein Strafverfahren wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eingeleitet.
Bei der Zeugenbefragung wurde bei einem Mann festgestellt, dass dieser mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Zwei Staatsanwaltschaften suchten den 25-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.
Der alkoholisierte Zeuge (2,43 Prom.) wurde verhaftet und mit zur Dienststelle genommen. Nach Eröffnung der Haftbefehle wurde ihm die Möglichkeit gegeben, die geforderten Geldstrafen in Höhe von insgesamt 2465,- Euro zu begleichen.
Da er die Summe nicht aufbringen konnte, wurde er in die JVA eingeliefert, wo er nun die nächsten 70 Tage verbringt.
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 25 Jahre, männlich
- Opfer
- 2 Personen
- Tatort
- Neumünster