Fahndungstreffer bei zwei Personen in Freilassing
Am Sonntagmorgen verfehlte ein 37-jährige Pole die Anzahl an Fahndungstreffern knapp. Er wurde in einem grenzüberschreitenden Fernverkehrszug einer Grenzkontrolle durch die Bundespolizei unterzogen. Die Abfrage seiner Daten ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Augsburg über eine Restfreiheitsstrafe von 274 Tagen wegen Raubes. Hinzu kommen 131 Tage Restfreiheitsstrafe wegen eines Strafbefehls des Amtsgerichts Augsburg aufgrund tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Die Staatsanwaltschaft München I suchte nach dem Polen wegen Erschleichen von Leistungen. 4.500 Euro hatte er zu bezahlen. Der Pole wurde deshalb verhaftet. Es wurde darüber hinaus festgestellt, dass er gar nicht hätte einreisen dürfen, da das Bürgeramt der Stadt Augsburg ihm das Recht auf Freizügigkeit, unter anderem wegen einer Vielzahl von strafrechtlichen Verurteilungen, aberkannt und ihn deshalb ausgeschrieben hatte. Er wurde Ende 2025 aus der Haft heraus abgeschoben. Auch damit endete die Kontrolle nicht. In seinen Sachen wurde eine geringe Menge Cannabis aufgefunden. Die Einfuhr von Cannabis ist nach den Normen des Konsumcannabisgesetzes aber verboten. Der 37-Jährige wurde daher wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetzes angezeigt und durch die Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Quelle: Bundespolizeidirektion München
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 37 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 19.07.2026 um 08:00 Uhr
- Tatort
- Freilassing