Grenzkontrollen in Freilassing — Haftbefehl wegen BtM-Delikt
Wenig später kontrollierten Bundespolizisten einen 42-jährigen Deutschen nach versuchter Einreise am Bahnhof Freilassing. Die Fahndungsüberprüfung ergab einen Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Beamten verhafteten den Mann und lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.
Quelle: Bundespolizeidirektion München
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 42 Jahre, männlich
- Tatzeit
- 25.07.2026
- Tatort
- Freilassing