Rumäne (47) kann seine Geldstrafe von 40 Tagessätzen nicht zahlen - Bundespolizei nimmt ihn auf der B 9 fest
Bei der Kontrolle fanden die Beamten den Haftbefehl der Staatsanwaltschaft. Das Amtsgericht hatte den Mann 2024 wegen Beleidigung und Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt.
Was als routinemäßige Grenzkontrolle begann, endete für einen 47-jährigen Rumänen hinter Gittern.
Am späten Dienstagabend, 25. August 2026, kontrollierte die Bundespolizei den Mann im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der B 9 in Kranenburg-Wyler. Bei der Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen stellten die Beamten fest, dass die Staatsanwaltschaft mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl nach ihm suchte.
Dem Haftbefehl lag ein Urteil des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück aus dem Jahr 2024 zugrunde: 40 Tagessätze zu je 20 Euro wegen Beleidigung sowie eines Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz. Weil der 47-Jährige die geforderte Summe nicht bezahlen konnte, nahmen ihn die Beamten fest.
Jetzt muss er eine 20-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kleve verbüßen.
Text von Adlerlicht auf Basis der Polizeimeldung - Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Tatdetails
- Tatverdächtige
- 1 Person, 47 Jahre, männlich, rumänisch
- Tatort
- B 9, Wyler, Kranenburg